Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 14.02.2020 - 27 O 309/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,74269
LG Frankfurt/Main, 14.02.2020 - 27 O 309/18 (https://dejure.org/2020,74269)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14.02.2020 - 27 O 309/18 (https://dejure.org/2020,74269)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14. Februar 2020 - 27 O 309/18 (https://dejure.org/2020,74269)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,74269) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 21.07.2021 - 17 U 20/20

    Bausparvertrag: Kündigungsrecht der Bausparkasse nach Ablauf von zehn Jahren nach

    Die Berufung der Kläger gegen das am 14.02.2020 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main (Az.: 2-27 O 309/18) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    das Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 14.02.2020, Az.: 2-27 O 309/18, aufzuheben und die Beklagte wie folgt zu verurteilen:.

    werden die Kläger darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das am 14.02.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Az.: 2-27 O 309/18) gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.

  • OLG Frankfurt, 02.06.2021 - 17 U 20/20

    Kündigung des Bausparvertrags 10 Jahre nach Zuteilungsreife auch bei vereinbarter

    Die Berufung der Kläger gegen das am 14.02.2020 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main (Az.: 2-27 O 309/18) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    das Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 14.02.2020, Az.: 2-27 O 309/18, aufzuheben und die Beklagte wie folgt zu verurteilen:.

    werden die Kläger darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das am 14.02.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Az.: 2-27 O 309/18) gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht